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Demokratie stärken - Rahmenbedingungen für kommunales Ehrenamt verbessern

Ratssitzung in Dortmund - dpa/picture allianceIn Nordrhein-Westfalen sind in den kommunalen Parlamenten über 20.000 Bürgerinnen und Bürger aktiv. Sie engagieren sich ehrenamtlich als Ratsmitglied oder Kreistagsmitglied, sind in einer Bezirksvertretung tätig oder arbeiten als sachkundige Bürgerin bzw. als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss mit. Damit dieses Ehrenamt mit den beruflichen Verpflichtungen vereinbar ist, gibt es einen rechtlichen Freistellungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber. Das Problem ist, dass insbesondere Arbeitnehmer in Gleitzeit oder mit vollständig flexiblen Arbeitszeiten aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung keine Möglichkeit haben, einen solchen Freistellungsanspruch geltend zu machen. Sie müssen ihre beruflichen Arbeitsverpflichtungen, die durch feste Arbeitszeitkontingente festgelegt sind, im Voraus erbringen oder aber nachholen.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass die Mandatsträger in unseren Städten und Gemeinden wegen der Vielzahl der Vorlagen nicht nur ein zeitliches Problem haben; ihnen fehlen oft auch wichtige und rechtzeitige Informationen oder notwendige Vorkenntnisse. Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Dinge erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit, häufig auch spezifische rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie spartenbezogenes Wissen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat nun die Initiative für ein Gesetz ergriffen, das die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes verbessert. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen soll beispielsweise durch eine angemessene Fort- und Weiterbildung in rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen Rechnung getragen werden. Zur Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen wird ein Urlaubsanspruch des Mandatsträgers von acht Arbeitstagen in jeder Wahlperiode eingeführt, bei dem für den Verdienstausfall und die Kinderbetreuung eine Erstattung durch die Kommunen erfolgt. Bei Mandatsträgern mit flexiblen Arbeitszeiten wird für die Gleitzeit, die nicht zur Kernarbeitszeit gehört, ein Freistellungsanspruch von 50 Prozent der für die Mandatswahrnehmung aufgewendeten Zeit durch Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto gewährt. Für diese Zeitgutschrift besteht dann ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.

Der Gesetzentwurf soll nach den Abstimmungsgesprächen mit den anderen Landtagsfraktionen noch in diesem Jahr eingebracht und dann - möglichst mit einer breiten Mehrheit - beschlossen werden.

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