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Integrationsgesetz für Nordrhein-Westfalen kommt.

 Heute ist ein guter Tag für alle Migrantinnen und Migranten in NRW, denn heute wurde das von der Rot-Grünen Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften beschlossen.

Das Gesetz enthält insbesondere Regelungen, die die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgaben nachhaltig unterstützen sollen. Das Land fördert kommunale Integrationszentren, die Angebote im Elementarbereich sowie in der Schule unterstützen. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Qualifizierung von Beschäftigten in Bildungseinrichtungen ergänzend angeboten. Zur Finanzierung gewährt das Land den Gemeinden für die Dauer von zwei Jahren Integrationspauschalen.

Das Land selber schafft und unterstützt Strukturen und Maßnahmen zur sozialen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund. So sollen z. B. in der Landesverwaltung der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöht werden. Eine weitere Maßnahme ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Menschen mit Migrationshintergrund.

Mit dem beschlossenen Gesetz soll die bereits vorhandene integrationspolitische Infrastruktur gesichert und weiter optimiert werden. Es ist der Rechtsrahmen für eine vorausschauende, aktivierende und unterstützende Integrationspolitik für alle Migrantengenerationen geschaffen worden, die den Zusammenhalt der Gesellschaft sichert und einem Auseinanderdriften von Bevölkerungsgruppen präventiv begegnet.

Integration ist immer als ein wechselseitiger Prozess zu betrachten. Hier spielt der ausdrückliche Wille zur Integration der Menschen mit Migrationshintergrund eine wesentliche Rolle. Dabei ist das Erlernen der deutschen Sprache von zentraler Bedeutung. Für eine gelingende schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sind Kenntnisse der deutschen Sprache unverzichtbar.

Ziel dieses Gesetzes ist Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrer sozialen Lage, Herkunft, ihres Geschlechts, sexuellen Identität oder ihrer religiösen Weltanschauung insbesondere bei ihrer Bildung und Beschäftigung zu unterstützen und zu begleiten. Integration als Querschnittsaufgabe bedeutet, dass sie Bestandteil allen staatlichen Handelns wird. So gebietet es die UN-Menschenrechts-Charta und auch das Grundgesetz.

  • (Drucksache 15/2944 (PDF)) Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften
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