Sozialer Wohnungsbau ausgebaut
Die rot-grüne Koalition hat die Wohnraumförderbestimmungen geändert, damit die Kernaufgabe der sozialen Wohnraumförderung, der Bau von Sozialwohnungen, wieder im Mittelpunkt steht. Im Wohnraumförderungsprogramm stellt das Land in diesem Jahr 800 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereit. Davon sind 400 Millionen Euro für den Neubau von Mietwohnungen reserviert, damit die Mieten auch auf angespannten Märkten bezahlbar bleiben. Die günstigen Zinskonditionen erlauben es, die Eigentumsförderung für Familien auf 200 Millionen Euro zurückzufahren und sich auf Haushalte mit geringem Einkommen zu konzentrieren. Eine weitere Leitlinie des Programms ist die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. 200 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um ein ganz erhebliches Energieeinsparpotenzial zu heben.
Zweckentfremdung stoppen
Mit der Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung wird ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages kurzfristig erreicht werden. Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, das der Landtag gerade berät, wird in der neuen Fassung wieder die Möglichkeit schaffen, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten untersagt werden kann.
Kommission gegen Heuschrecken auf dem Wohnungsmarkt
Seit einigen Jahren kaufen vermehrt Fondsgesellschaften aus privatem Beteiligungskapital (Private Equity) große Wohnungsbestände in NRW auf. Diese 'Heuschrecken' haben oft nur ein kurzfristiges Renditeinteresse. Die Folgen sind schlechter Service, Verwahrlosung und zu hohe Mieten. Um die Probleme der immer größeren Zahl von Menschen, die Heuschrecken als Vermieter haben, kümmert sich die Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren" seit Februar 2011. Ihr Ziel ist die Entwicklung von Hilfestellungen für betroffene Mieter und Kommunen.
Konzept gegen Ärztemangel
Die Sicherung der wohnortnahen Versorgung ist eine der zentralen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik. Die beiden Koalitionsfraktionen haben den Entschließungsantrag "Hausärztekonzept zu einem umfassenden Programm zur Förderung der ortsnahen medizinischen Versorgung ausbauen" vorgelegt. Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit müssen vor allem im ländlichen Raum dringend verbessert werden. Die Landesregierung hat zudem mit sechs Universitäten vereinbart, dass insgesamt 935 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in der Medizin in den Jahren 2011 bis 2015 aufgenommen werden.
Umlagefinanzierung zur Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege
In der Pflege besteht ein für die Einrichtungen und die ambulanten Dienste spürbarer Fachkräftemangel. Daneben gibt es einen deutlichen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege. Es fehlen vor allem ausgebildete Fachkräfte. Das Landeskabinett hat daher ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in derAltenpflegeausbildung, die sogenannte "Umlagefinanzierung", beschlossen. Das Land wird für die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler die Förderung der Schulkosten übernehmen und hat im Haushalt 2012 zusätzliche 2,5 Millionen Euro eingeplant, damit ab dem nächsten Jahr zusätzlich bis zu 1500 Schülerinnen und Schüler gefördert werden können. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit insgesamt 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Kein Kind zurücklassen
Bestehende und zukünftige Maßnahmen im Bereich vorbeugender Politik auf Landes- und auf kommunaler Ebene sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Wir müssen wegkommen von einem System, das den Städten und Gemeinden immer höhere soziale Lasten aufbürdet. Wir müssen hinkommen zu einem Konzept, das soziale Reparaturkosten gar nicht erst entstehen lässt. Dafür hat das Land mit der Bertelsmann Stiftung ein gemeinsames Modellvorhaben für den Aufbau vorbeugender Strukturen in den Kommunen auf den Weg gebracht. "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in Nordrhein-Westfalen beugen vor" lautet die Leitlinie des Vorhabens, an dem sich bis zu 15 Städte und Gemeinden beteiligen können, die durch frühzeitige vorbeugende Maßnahmen soziale Folgekosten senken wollen.
100 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendarbeit
Mit der Beratung im zuständigen Fachausschuss ist seit dem 9. Juni 2011 der Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015 in Kraft. Jahrelang hatte die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Verbänden und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit versucht, den Jahresetat aufzustocken. Im Landeshaushalt 2011 ist es nun endlich soweit: 100 Millionen Euro stehen jährlich zur Verfügung, um in den verschiedenen Förderbereichen bewährte Ansätze fortzuführen und neue, innovative Maßnahmen gezielt auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit den Partnern wurde erreicht, dass die "klassischen" Felder wie allgemeine Kinder- und Jugendarbeit, Mädchen- und Jungenarbeit sowie Jugendfreiwilligendienste gestärkt werden konnten, aber auch Aspekte der Jugendkulturarbeit und der besonders wichtige Ansatz der Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken auf ein solides Fundament gestellt werden.
Pakt für den Sport
Landesregierung und Landessportbund (LSB) haben gemeinsam den "Pakt für den Sport" geschlossen. Das Ziel des Paktes ist es, die Menschen in NRW für Sport und Bewegung zu begeistern und hierfür entsprechende Möglichkeiten sicherzustellen. Dazu gehören Programme wie "Sport und Gesundheit", "NRW bewegt seine Kinder" und "Bewegt älter werden in NRW". Zur Realisierung dieses Ziels erhält der LSB zum Einstieg in den "Pakt für Sport" drei Millionen Euro mehr als im Jahr 2010. Ein wichtiges Anliegen ist der SPD außerdem die Stärkung der kommunalen Sportpolitik. Deshalb werden die Kommunen, die Stadt- und Kreissportbünde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände bei ihren Anstrengungen, die Handlungsfähigkeit des gemeinnützigen Sports zu erhöhen, stärker unterstützt.
Das Sozialticket kommt
Die Einführung des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen wird in 2011 zunächst mit einer Anreizfinanzierung in Höhe von 15 Millionen Euro unterstützt. In den kommenden Jahren stehen pro Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Beitrag setzt die Regierungskoalition ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages um: Die Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Bereich der Busse und Bahnen für alle Bürgerinnen und Bürger. Mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) wurde zudem die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des ÖPNV neu strukturiert. Die Schaffung einer eigenständigen Pauschale an die ÖPNV-Aufgabenträger für den Ausbildungsverkehr gewährleistet unter Wahrung der kommunalen Verantwortung die Schüler- und Auszubildendenbeförderung und sichert das Semestertickets für Studierende.
"Auf dem Weg in ein inklusives NRW"
So heißt der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der im Juli 2011 in das Plenum eingebracht wurde. In dem Antrag werden verschiedene Themenbereiche und Handlungsfelder, wie z.B. die Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen, die Vereinbarkeit aller landesrechtlichen Regelungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs aufgeführt. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Lebensphasen und Lebenssituationen umgesetzt werden muss. Neben dem Recht auf inklusive Bildung in Schule und Hochschule, geht es uns um das Recht auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe, eine barrierefreie Gesundheitsversorgung und die Selbstbestimmung im Alter.
Bürgerentscheid
Die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen in den nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen wird erleichtert, und die für den Erfolg eines Bürgerentscheids maßgeblichen Quoren werden gesenkt. Nun haben die Bürgerinnen und Bürger bessere Chancen, ihr Anliegen durchzusetzen und auf die Kommunalverwaltung gestaltend einzuwirken. Künftig ist eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung vorgesehen, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So wird verhindert, dass Bürgerbegehren weiter an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern. Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Bauleitplanverfahren Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden können. Damit wird in einem Kernbereich kommunaler Entwicklung und Gestaltung die politische Teilhabe der Menschen deutlich erweitert.
Gesetzentwurf (Drucksache 15/2151
) "Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung"
Wiedereinführung der Stichwahl
Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder in einer Stichwahl gewählt, sofern sie nicht bereits im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen erreicht haben. Diese Stichwahl bei Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten ist ein wichtiges demokratisches Element, damit die kommunalen Spitzen in jedem Fall durch eine breite Mehrheit der Wählerinnen und Wähler legitimiert sind. Die alte schwarz-gelbe Koalition hatte die Stichwahl aus parteitaktischen Gründen geopfert.
Abwahl von Hauptverwaltungsbeamten
Die Bürger, die einen Hauptverwaltungsbeamten per Direktwahl zu seinem Amt verholfen haben, haben nun auch die Möglichkeit, diesen wieder abzuwählen. Die Schaffung dieser Möglichkeit haben wir bereits in unserem Koalitionsvertrag vereinbart.Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Volksbegehren erleichtert
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sieht in Art. 68 Volksbegehren und Volksentscheid als Elemente direkter Demokratie vor. Diese Instrumente wurden bisher jedoch kaum genutzt. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner hat die SPD ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Rahmenbedingungen für die Sammlung der für ein Volksbegehren erforderlichen Unterschriften erleichtert: Die Eintragungsfrist bei der amtlichen Unterschriftensammlung wurde von bisher acht auf achtzehn Wochen verlängert. Gleichzeitig wurde die freie Unterschriftensammlung als Alternative zu der bisher ausschließlich vorgesehenen Eintragung in den Rathäusern ermöglicht. Die Sammlungsfrist soll dann wie bei Volksinitiativen ein Kalenderjahr betragen.
Landesinitiative Frau und Wirtschaft
Rund um den 100. Internationalen Frauentag am 8. März 2011 hat die SPD gemeinsam mit dem Koalitionspartner wichtige frauenpolitische Initiativen auf den Weg gebracht. Dazu gehört die "Landesinitiative Frau und Wirtschaft", die den Aufbau von neuen Kompetenzzentren 'Frau und Beruf 'beinhaltet. In den 16 Arbeitsmarktregionen Nordrhein-Westfalens soll ein Netzwerk entstehen, das speziell für die Zielgruppe der Frauen als auch strukturell für die Arbeitsmarktregion tätig ist. Es soll aufbauend auf und ergänzend zu vorhandenen Strukturen, unter einem Dach, mit einem Leitbild und einer Programmatik entstehen.
Frauenhausfinanzierung
Mit der Aufstockung um eine vierte Personalstelle in den NRW-Frauenhäusern im verabschiedeten Haushalt 2011 wurde ein wichtiges Wahlziel der SPD umgesetzt und die Kürzung der Finanzierung der Frauenhäuser der alten schwarz-gelben Koalition korrigiert. Unser Ziel ist die auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, um jeder von Gewalt betroffenen Frau und jedem ihrer Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus zu garantieren, unabhängig von Herkunft, Wohnort, Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung oder Behinderung.
Frauenquote in Aufsichtsräten
Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in den Bundesrat eingebracht, durch den bis zum Jahr 2022 der Frauenanteil in den Aufsichtsräten auf 40 Prozent steigen soll. Während die Bundesregierung über eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten zerstritten ist, setzt die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen damit ein klares Signal. Für uns steht fest: Wir wollen eine Quote, wir wollen sie jetzt und es macht keinen Sinn, weitere zehn Jahre zu warten.
Charta der Vielfalt
Der Antrag "Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zur Charta der Vielfalt" von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde am 08.07.2011 verabschiedet. Die Charta will Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von gesellschaftlicher Vielfalt in umfassender Hinsicht voranbringen. Sie dient dabei als Leitbild für eine Unternehmens- oder Organisationskultur, aus der geeignete interne Maßnahmen zur Personalentwicklung und strategischer Ausrichtung abgeleitet werden können. Es ist also ein strategisches Instrument der zukunftsorientierten Steuerung einer Organisationsstruktur. Für das Land Nordrhein-Westfalen ergeben sich aus unserer Sicht die Aufgabe eines Integrationsgesetzes, ein Inklusionsplan, die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes, ein NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo und Transphobie sowie ein Konzept für ein zukunftsfähiges Miteinander der Generationen.
Der Islam ist ein Teil von Deutschland
Der Entschließungsantrag "Der Islam ist ein Teil von Deutschland und Nordrhein-Westfalen" wurde von den Koalitionsfraktion und der FDP eingebracht. Anlass für diesen Antrag war die Studie "Muslimisches Leben in Deutschland", über die die Landesregierung unterrichtet hatte. Der Landtag NRW hat sich mit allen Fraktionen dafür ausgesprochen, ein Handlungskonzept für die Verbesserung und Intensivierung des Dialogs mit den Musliminnen und Muslimen in Nordrhein-Westfalen und ihren Organisationen zu entwickeln. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes wollen wir die Bildungsbeteiligung sowie die Erwerbsbeteiligungsquote insbesondere von Musliminnen steigern. Der Bedeutung des Islam in unserer Gesellschaft trägt auch der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grüne zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts Rechnung.
Integrationsgesetz
Wir haben gemeinsam mit allen Betroffenen ein gutes Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Die ersten Eckpunkte für das Integrationsgesetz machen bereits die Bedeutung von Integration und Teilhabe für das gemeinsame Zusammenleben in NRW deutlich. Integration ist eine notwendige und zentrale Querschnittsaufgabe unserer Gesellschaft, der wir als erstes deutsches Flächenland ein eigenes Gesetz widmen. Mit der Beteiligung der Migrantenverbände an den Beratungen dazu haben wir zudem ein neues Element der politischen Kultur in NRW geschaffen.
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in den Landtag eingebracht und setzt damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag schnell um. Unser Ziel ist, dass die verbeamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene genauso wie ihre verheirateten Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können. Der Gesetzesentwurf sieht eine Rückwirkung auf den 3. Dezember 2003 vor. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der EU fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Rechtlich wäre für verschiedene Bereiche auch eine kürzere Rückwirkungsfrist möglich gewesen. Rot-Grün setzt aber auf eine einheitliche Regelung und hat deshalb einen für alle gültigen Zeitpunkt für die Rückwirkung gewählt. Die Kosten für das Jahr 2011 betragen rund 10 Millionen Euro, wovon rund acht Millionen Euro auf "Nachzahlungen" für die Jahre 2003 bis 2010 entfallen.
Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt
Mit dem Haushalt 2011 haben wir die Finanzmittel für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung um 500.000 Euro erhöht und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Präventionsansatz der Landesregierung. Diese Mittel werden dringend gebraucht, da die Zahl der Beratungsfälle in der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung stetig wächst. In NRW sind über 700.000 Menschen überschuldet. Die Hauptursachen der Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Scheidung, Erkrankung und oftmals auch mangelnde Finanzkompetenz. Dieser Aufgabe stellen wir uns durch die Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Eine gute Schuldner- und Insolvenzberatung wirkt vorbeugend und führt auf die Dauer zu erheblichen Einsparung in den öffentlichen Haushalten.
Finanzierung der Verbraucherberatung gesichert
Mit der Zustimmung zum Haushalt 2011 haben wir die Finanzierung der Verbraucherberatung in den kommenden Jahren sichergestellt. Der Förderplan für die Verbraucherzentrale NRW sieht zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für das laufende Jahr und von jeweils 800.000 Euro für die Jahre 2012 bis 2015 vor. Die Fördermittel eröffnen so der Verbraucherzentrale NRW die Möglichkeit, sich verstärkt in den Themenfeldern des Finanz- und Gesundheitsmarktes und der digitalen Welt zu engagieren, um den dort lauernden Risiken für Verbraucher mit geeigneten Hilfsangeboten zu begegnen. Die aufgestockte Finanzierung ermöglicht der Verbraucherzentrale NRW zugleich das bestehende Netz aus 57 Beratungsstellen durch fünf weitere Anlaufstellen schrittweise zu ergänzen. Damit können wir regionale Lücken schließen und das Ziel einer flächendeckenden Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger weiterverfolgen.
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Eine zukunftsfähige Verbraucher- und Wirtschaftspolitik braucht einen theoretischen Unterbau. Aber derzeit gibt es noch zu wenig wissenschaftliche Forschung zum Verbraucherschutz Das Land hat daher den Startschuss für den Aufbau eines "Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW" gegeben und mit der Verbraucherzentrale NRW eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. Sie gilt in einem ersten Schritt bis 2014. Für diesen Zeitraum stellt die Landesregierung insgesamt bis zu 660.000 Euro zur Finanzierung der Geschäftsstelle und für Anschubfinanzierung von Projekten zur Verfügung.




