Kommunen finanziell entlastet

Im September 2010 stellte die Landesregierung den "Aktionsplan Kommunalfinanzen" vor, der für eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sorgt und die Kommunen wieder handlungsfähig macht. Rot-Grün hält Wort, nimmt die Sorgen und Nöte der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen ernst und verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig: Noch in 2010 wurden 300 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden ausgezahlt. Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den NRW-Kommunen 130 Millionen Euro bei der Grunderwerbssteuer vorenthalten und mit 170 Millionen Euro die Städte und Gemeinden zu Unrecht an der Entschuldung des Landes beteiligt. Im Haushalt 2011 stehen zusätzliche 350 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung, die durch Altschulden besonders belastet sind. Initiiert von SPD und Grünen beschäftigte sich der Landtag auch in einer Sondersitzung am 29. Oktober 2010 mit der dramatischen Finanzlage der Kommunen. Fast einstimmig forderte der Landtag den Bund auf, künftig - statt bisher einem Viertel - die Hälfte der Soziallasten zu übernehmen, um Städte und Gemeinden zu entlasten.

Finanzielle Handlungsspielräume den Kommunen zurückgegeben

Der Landtag hat einen Gesetzentwurf von SPD und Grüne zur Änderung des § 76 der Gemeindeordnung verabschiedet, der die Vorgaben in der Gemeindeordnung für die aktuell 137 NRW-Kommunen mit Nothaushalt realistisch gestaltet. Bisher mussten sie innerhalb von vier Jahren einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Solange sie dies nicht schafften, durften sie beispielsweise nicht an Förderprogrammen teilnehmen und keine Auszubildenden einstellen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass sich Haushaltskonsolidierung in vielen Kommunen in diesem Zeitraum  seriöser Weise darstellen lässt. Zukünftig muss von den Kommunen in einem Zeitrahmen von maximal zehn Jahren die wirtschaftliche Wirksamkeit von Konsolidierungsmaßnahmen plausibel gegenüber der zuständigen Kommunalaufsicht dargestellt werden.

Stärkungspakt Stadtfinanzen

Zurzeit berät der Landtag den von der rot-grünen Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Das Land soll überschuldeten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen unter die Arme greifen und dafür bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufbringen. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden einen klaren Sparkurs einschlagen und ihre überschuldeten Haushalte innerhalb von zehn Jahren sanieren. Stufe eins des Stärkungspakts sieht Hilfe für die Gemeinden vor, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist. Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme zwingend. In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Gemeinden in den Stärkungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Sie können ihre Teilnahme beantragen, müssen dann aber die gleichen Sanierungsziele erreichen wie die Gemeinden, die zur Teilnahme verpflichtet sind.

Sofortprogramm zur Städtebauförderung

Angesichts der deutlichen Kürzung der Städtebaufördermittel des Bundes für das Jahr 2011 wurde das Land umgehend aktiv. In einem Sofortprogramm stellte NRW noch in 2010 weitere knapp 40 Millionen Euro Städtebaufördermittel zur Verfügung. Damit konnten 51 Städte und Gemeinden noch im vergangenen Jahr 66 Vorhaben beginnen oder fortsetzen. Bei den Haushaltsberatungen für 2011 haben SPD und Grüne vereinbart, dass das Land seine Fördermittel um neun Millionen Euro erhöht, um die wegfallenden Finanzierungsanteile des Bundes zu kompensieren. Unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen des Landes war das ein besonderer Kraftakt.

Stadtwerke gestärkt

Die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, sind wieder gelöst worden. Die Stadtwerke können wieder zu fairen Bedingungen in den Wettbewerb mit großen Energieunternehmen einsteigen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, bessere Qualität oder höheren Nutzen für das Gemeinwohl erzeugt. Im Gegenteil, wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke. In dem Gesetzentwurf von SPD und Grüne wurde u.a. auch eine gemeinsame Formulierung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Handwerkstages aufgenommen. Damit werden den berechtigten Interessen von Handwerk und Stadtwerken gleichermaßen Rechnung getragen. Die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts wurde im Dezember 2010 beschlossen. 

Hilfe für städtische Theater und Orchester

Das Land beteiligt sich mit einer Summe von bis zu 4,5 Millionen Euro verstärkt an der Finanzierung der kommunalen Kultureinrichtungen. Einen solch deutlichen Anstieg der Landeszuschüsse um rund 50 Prozent hat es für den Bereich der Theater und Orchester in der vergangenen Legislaturperiode nicht gegeben. Gerade den Einrichtungen, die unter der verheerenden Schieflage der Kommunalfinanzen besonders leiden, wurden die Hilfen von der Regierung Rüttgers doppelt verwehrt. Zum einen wurde den Kommunen finanziell nicht geholfen, um ihr Kulturangebot eigenverantwortlich vor Ort aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus stagnierten die Zuweisungen an die städtischen Theater und Orchester.

Pressemitteilung (PDF): Städtetag NRW und Ministerium  FKJKS (u.a. Kultur) Konsens über Verteilungsschlüssel für zusätzliche
Millionenhilfe des Landes

Kulturgesetz kommt

Die SPD im Düsseldorfer Landtag hat einen Antrag auf den Weg gebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, ein "Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW" vorzulegen. Unser Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ein dauerhaftes, flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot zu sichern. Gleichzeitig brauchen wir Fördervereinbarungen, um neue Entwicklungen in der Kulturlandschaft anzustoßen und gegebenenfalls zu begleiten. Eine besondere Aufgabe wird das Gesetz im Hinblick auf die Kommunen erfüllen, die sich in der Haushaltssicherung befinden oder aber einen Nothaushalt führen. Sie müssen die Chance bekommen, eine verlässliche Mindestfinanzierung der Kultur zu gewährleisten. Kultur ist dadurch zwar immer noch keine Pflichtaufgabe; die Spielräume einer Kommune sind dann aber größer, ihre lokale kulturelle Vielfalt zu fördern und zu erhalten.

Kulturrucksack NRW startet

Die kulturelle Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Kultur- und Jugendpolitik der rot-grünen Koalition. Sie eröffnet neue Handlungsspielräume und ermöglicht jungen Menschen die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie fördert die ästhetische Wahrnehmung, die Neugierde sich auszuprobieren, den Austausch mit anderen und das soziale Verhalten. Das Programm Kulturrucksack NRW startet am 1. Januar 2012. Es soll zunächst bis 2015 laufen. Bewerben können sich Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen. Der Kulturrucksack NRW lädt dazu ein, am kulturellen Leben teilzunehmen, unabhängig vom sozialen und kulturellen Hintergrund. Zielgruppe des Kulturrucksacks NRW sind junge Menschen im Alter von zehn bis 14 Jahren.

Mehr Geld für Radwege und Straßenreparaturen

Die 12.700 km Landesstraßen haben unter zwei langen und schweren Wintern gelitten. Der Straßenzustand macht deutlich, dass die Entscheidung der Koalitionspartner richtig war, dem Straßenerhalt Vorrang vor dem Neubau zu geben. Für das Jahr 2011 wurde daher der Haushaltsansatz für die Erhaltung von Landesstraßen auf 78,5 Millionen Euro erhöht. Die Radwege an den NRW-Landesstraßen werden im Jahr 2011 mit zwölf Millionen Euro gefördert. Mit der deutlichen Erhöhung des Ansatzes werden die Modellprojekte "Bürgerradwege" und "Alleenradwege" auf stillgelegten Bahntrassen verstärkt fortgesetzt.

Ehrliche Straßenbaupolitik

Die rot-grüne Landesregierung hat den unüberschaubaren Wust an Straßenplanungen in NRW in Ordnung gebracht, den die Vorgängerregierung mit ihrem Planungswahnsinn hinterlassen hatte. Nur ungefähr die Hälfte der Landesstraßenprojekte macht derzeit Sinn und sie werden jetzt vorrangig weiter geplant. Alleine hierfür sind die Finanzmittel für die nächsten zehn Jahre gebunden. Bei den weiteren Projekten wird die Planung fortgesetzt, so dass in den nächsten Jahren faktengestützt über den weiteren Realisierungsfortschritt entschieden werden kann. Für die Kommunen bedeutet das Planungssicherheit statt leerer Versprechungen.

Mehr Geld für Stadtentwicklung

Mit insgesamt 255 Millionen Euro für landesweit 169 Maßnahmen gibt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 zwei Millionen Euro mehr für integrierte Stadtentwicklung und -erneuerung aus als im Vorjahr. Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wie Migration, demografischer und Klimawandel erfordern mehr denn je aktives Handeln vor Ort. Nur gemeinsam mit den Städten, Kreisen und Gemeinden lassen sich die anspruchsvollen Ziele zur Minderung von Energie- und Flächenverbrauch erreichen. Dabei stoßen die Zuschüsse ein Mehrfaches an privaten Investitionen in die kommunale Infrastruktur an.

Nachtragshaushalt 2010

Wenige Wochen nach der Wahl von Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin brachte die rot-grüne Landesregierung einen Nachtragshaushalt in den Landtag ein. Im Dezember 2010 wurde der Nachtrag zwar im Parlament mit einer absoluten Mehrheit verabschiedet, er konnte aber nicht vollzogen werden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte ihn gestoppt und dabei insbesondere die Vorsorgemaßnahmen für die Risiken der West-LB kritisiert. Aus unserer Sicht war diese Vorsorge notwendig und die Schlussabrechnung mit Schwarz-Gelb. Darin war kein einziges Projekt der neuen rot-grünen Landesregierung enthalten.

Haushalt 2011 - Sparen und Gestalten

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde im Mai der Landeshaushalt 2011 beschlossen. "Sparen und Gestalten" ist das Leitmotiv in diesem ersten Haushalt der rot-grünen Koalition mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an der Spitze. Trotz einer schwierigen Haushaltssituation für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Schlüsselprojekte des Politikwechsels abgebildet. Die finanziell notleidenden Kommunen werden unterstützt, die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgebaut und die Studiengebühren abgeschafft. Gleichzeitig wird die Haushaltskonsolidierung weiter forciert. Bei einer sinkenden Neuverschuldung sieht der Entwurf 1,1 Milliarden Euro mehr an Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung und als Hilfen für Kommunen vor. Wir halten damit Wort und lösen unsere Versprechen im Koalitionsvertrag ein. Rot-Grün hat allein 650 Millionen Euro an Mehrausgaben vorgesehen, um notleidende Kommunen wieder handlungsfähig zu machen. Mit 250 Millionen Euro wird die frühkindliche Bildung gefördert und mit 125 Millionen Euro die Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2011/2012 finanziert. Außerdem setzt das Land die pauschale jährliche Stellenkürzung von 1,5 Prozent für 2011 aus.

Haushaltsentwurf 2012

Die Landesregierung hat im November 2011 den Haushaltsentwurf 2012 auf den Weg gebracht: Darin wird erneut die Neuverschuldung gesenkt und verringert sich auf unter vier Milliarden Euro. Dafür hat sich das Kabinett auf eine strenge Ausgabendisziplin verständigt. 750 Millionen Euro müssen als globale Minderausgabe in 2012 in allen Ressorts eingespart werden. Zugleich wird weiter in Kinder, Bildung und Kommunen investiert: Finanziell notleidende Städte und Gemeinden werden im kommenden Jahr mit erhöhten Zuweisungen von rund 500 Millionen Euro gestärkt. Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 werden insgesamt rund 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt, eine Steigerung gegenüber 2011 um 6,3 Prozent. Das ist die höchste Summe, die in der Geschichte des Landes an die Kommunen gezahlt wird. Die Investitionen in Kinderbetreuung und Bildung fallen 2012 erstmals für ein ganzes Jahr an. Für Kita-Ausbau und -verbesserungen sind daher Mehrkosten von 148 Millionen Euro und zum Ausgleich für wegfallende Studiengebühren 125 Millionen Euro veranschlagt.

NRW auf dem Konsolidierungspfad

Die rot-grüne Koalition unterstreicht mit ihrer Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) den Konsolidierungskurs: Bis zum Jahr 2015 soll die Neuverschuldung in NRW auf 2,9 Milliarden Euro sinken. Wir werden in den kommenden Jahren deutlich weniger neue Schulden aufnehmen und die Regelgrenze der Landesverfassung mit zunehmendem Abstand unterschreiten. Damit nimmt die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung Kurs auf die Schuldenbremse im Jahr 2020: Bereits 2017 soll sich die Kreditaufnahme des Landes auf zwei Milliarden Euro reduzieren und im Jahr 2020 auf Null verringern. Die Planung basiert auf drei Säulen: Einnahmen steigern, sparsam wirtschaften und in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft investieren, nämlich in Kinderbetreuung, Bildung und Kommunen.

Parlaments-Kommission zur Schuldenbremse für NRW

Die Koalitionsfraktionen planen die Einrichtung einer Parlaments-Kommission zum Thema Schuldenbremse. Eine landesspezifische Verschuldungsregel soll verhindern, dass das im Grundgesetz Art 109 festgelegte Verschuldungsverbot für Bund und Länder zu einer Verschiebung der Lasten auf die Kommunen führt. Die Kommission soll sich auch mit den Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangszeitraumes bis zum Jahr 2020 zur Stärkung der Landesfinanzen befassen und Vorschläge entwickeln. Die sachgerechte Ausgestaltung der Kommunalfinanzen ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Mehr Steuerprüfer

Im Haushalt 2011 sind 200 zusätzliche Betriebsprüferstellen enthalten. Intensivere Steuerprüfung bei Firmen sorgt für mehr Steuergerechtigkeit. Mit zusätzlichen Betriebsprüfern verbessert das Land NRW nicht nur die Einnahmen, sondern sorgt auch für eine gerechtere Lastenverteilung der Firmen. Mit den Mehreinnahmen in diesem Bereich kann das Land NRW wichtige Aufgaben finanzieren, die allen Bürgern zugutekommen. SPD und Grüne hatten die zusätzlichen Betriebsprüfer auch damit begründet, dass das Land NRW dem steigenden Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Betriebsprüfung entgegenwirken müsse.

Umbau der WestLB

Nachdem das Parlament im Juni-Plenum lange und intensiv über das zwischen den Eigentümern und dem Bund verhandelte Konzept zum Umbau der WestLB diskutierte, fanden zunächst weder die Anträge von CDU und FDP, noch der Antrag der Regierungsfraktionen eine Mehrheit. Nach zwei Sitzungsunterbrechungen einigten sich SPD, CDU und Grüne dann doch noch und akzeptierten in einer gemeinsamen Entschließung das Verhandlungsergebnis. Die Fraktionen von FDP und 'Die Linke' lehnte das Konzept kategorisch ab. Die Verbandsversammlungen der beiden NRW-Sparkassenverbände, der bundeseigene Rettungsfonds SoFFin und die Landschaftsverbände hatten bereits ihr Ja gegeben. Die notwendige Restrukturierung der WestLB ist nun einen wichtigen Schritt weiter.

Mehr Geld für Stadtentwicklung

Mit insgesamt 255 Millionen Euro für landesweit 169 Maßnahmen gibt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 zwei Millionen Euro mehr für integrierte Stadtentwicklung und -erneuerung aus als im Vorjahr. Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wie Migration, demografischer und Klimawandel erfordern mehr denn je aktives Handeln vor Ort. Nur gemeinsam mit den Städten, Kreisen und Gemeinden lassen sich die anspruchsvollen Ziele zur Minderung von Energie- und Flächenverbrauch erreichen. Dabei stoßen die Zuschüsse ein Mehrfaches an privaten Investitionen in die kommunale Infrastruktur an.

Weniger für neue Länder - Entlastung für NRW

Die jährlichen Ergänzungszuweisungen für Ostdeutschland sinken für die Jahre 2011 bis 2013 von einer Milliarde auf rund 807 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzministerkonferenz teilte die Einschätzung aus NRW, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die Gelder nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Städte und Gemeinden in NRW werden dadurch um etwa 130 Millionen Euro entlastet. Nun müssen Bundesregierung und Bundestag dem Vorschlag der Finanzminister noch zustimmen und so die finanzielle Entlastung der Kommunen in NRW ermöglichen.

Steuerabkommen mit der Schweiz kippen

Die 67 SPD-Landtagsabgeordneten lehnen die vom CDU-Bundesfinanzminister ausgehandelte Übereinkunft über die nachträgliche Besteuerung von Milliarden-Schwarzgeldern deutscher Steuerbetrüger bei Schweizer Banken ab. Diese Regelung lässt den Steuerbetrüger und seine Schweizer Helfershelfer straffrei davonkommen, bedeutet einen 'Ablasshandel' und ist ein Schlag ins Gesicht der ehrlichen Steuerzahler. Über den Bundesrat will die SPD den Vertrag kippen.

Weniger für neue Länder - Entlastung für NRW

Die jährlichen Ergänzungszuweisungen für Ostdeutschland sinken für die Jahre 2011 bis 2013 von einer Milliarde auf rund 807 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzministerkonferenz teilte die Einschätzung aus NRW, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die Gelder nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bedürftigkeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Städte und Gemeinden in NRW werden dadurch um etwa 130 Millionen Euro entlastet. Nun müssen Bundesregierung und Bundestag dem Vorschlag der Finanzminister noch zustimmen und so die finanzielle Entlastung der Kommunen in NRW ermöglichen.

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