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NRW ist wieder Mitbestimmungsland Nr. 1

Auf Initiative der rot-grünen Koalition wurden die Mitbestimmungsrechte für die rund 600 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen wieder verbessert. Mit dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wurde der Schutzbereich erstmals auf Leiharbeiter ausgeweitet, die Mitbestimmung bei jeder Form der Privatisierung eingeführt und die Rechte der Jugend- und Auszubildenden-Vertreter gestärkt. Nun ist wieder eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit von Personalräten und Dienststellenleitung möglich - NRW ist wieder Mitbestimmungsland Nr. 1.

Gesetzlicher Mindestlohn

Nachdem die rot-grüne Landesregierung zunächst mit einer Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gescheitert war, starteten die Koalitionsfraktionen im Juni 2011 einen neuen Anlauf im Düsseldorfer Landtag: Gerade wird der rot-grüne Antrag mit der Forderung beraten, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Lohn auch menschenwürdig leben können. Die SPD-Fraktion will den Rechtsanspruch auf einen Mindestlohn, um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Arbeitseinkommen erzielt werden kann und damit eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Zudem verhindert ein gesetzlicher Mindestlohn den unfairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Lohndrückerei und entsprechender Unterbietungswettbewerb belasten seriös arbeitende Unternehmen und verdrängen diese vom Markt.

Sozialer Arbeitsmarkt - Sinnvolle Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Experten gehen davon aus, dass bundesweit bis zu 450.000 Menschen keine Integrationsperspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Allein In Nordrhein-Westfalen sind davon rund 100.000 Arbeitslose betroffen. Für diese langzeitarbeitslosen Menschen mit Vermittlungsproblemen will die SPD im Düsseldorfer Landtag die Chance für eine sinnvolle Beschäftigung eröffnen und hat die Eckpunkte für einen sozialen Arbeitsmarkt zunächst in einem Eckpunktepapier verfasst und dann in einem Antrag mit dem Koalitionspartner konkretisiert. Diese Beschäftigungsverhältnisse sollen sozialversicherungspflichtig sein und tariflich vergütet werden. Das SPD-Konzept sieht vor, dass einem breiten Spektrum von Unternehmen, Arbeitgebern und gemeinwohlorientierten Verbänden die Möglichkeit eröffnet wird, Langzeitarbeitslosen einen Arbeitsplatz anzubieten. Zur Finanzierung dieser sinnvollen Beschäftigung sollen die Mittel genutzt werden, die bisher in die Finanzierung der Arbeitslosigkeit gesteckt wurden. Der Kern des sozialen Arbeitsmarktes ist es, die dauerhafte Beschäftigung anstelle der Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Die Landesregierung von SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat den Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz soll ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne gesetzt werden; gleichzeitig werden die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb geschützt. In Zukunft werden öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr werden repräsentative Tarifverträge für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienstleistungen bemühen. Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, damit es in der Praxis auch angewendet wird. Zugleich werden die Kommunen entlastet, da das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt.

Mehr Lohn für Wachtmeister

Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister werden besser besoldet. Damit trägt das Land den im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten Rechnung. Die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister haben verantwortungsvolle hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Deshalb wurde das Eingangsamt der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes von der Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 angehoben, die Stellen der Leiter großer Wachtmeistereien von Behörden und Gerichten (mit 20 und mehr Stellen) von Besoldungsgruppe A 6 - derzeitiges Spitzenamt - auf A 7. Dies ist ein wichtiges Zeichen für eine besondere Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.

50 Millionen Euro gegen den Fachkräftemangel

Im Jahr 2020 droht in Nordrhein-Westfalen ein Fachkräftemangel von bis zu 630 000 qualifizierten Personen. Schon jetzt istder Fachkräftemangel in der Pflege, in der Informationstechnik oder in der Metall- und Elektrobranche spürbar. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern stellt das Land für eine Initiative zur Fachkräftesicherung 50 Millionen Euro bereit. Basis dieser Maßnahmen soll eine Bestandsaufnahme sein, die von der Arbeitsagentur gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Sozialträgern erstellt wird. Zentrale Ziele sind eine sinkende Zahl von Schulabgängern ohne Abschluss sowie die Reduktion der Ausbildungs- und Studienabbrecher. Mit 25 und 30 Prozent liegen deren Anteile viel zu hoch. Zudem muss die Erwerbsquote von Frauen, z.B. nach einer Familienphase, intensiver gefördert werden.

Gehaltsbremse für Banker

Mit einer NRW-Bundesratsinitiative sollen überhöhte Managergehälter bei staatlich gestützten Banken gestoppt werden. Die rot-grüne Landesregierung will dafür sorgen, dass in staatlich gestützten Geldinstituten die Gehaltsgrenze von 500.000 Euro für alle Banker gilt. Bisher ist eine Verdienstbremse nur für Vorstandsmitglieder in den Kreditinstituten vorgeschrieben, die wegen der Finanzkrise vom staatlichen Rettungsfonds SoFFin Hilfen erhalten haben. Zuvor hatten die SPD-geführten Länder auf Initiative von NRW bereits einen Vorstoß im Finanzausschuss des Bundesrats unternommen. Dort hatten sie gefordert, "verfassungsfeste gesetzliche Regelungen vorzusehen, welche die umfassende Durchsetzung von Vergütungsobergrenzen ermöglichen". Der Antrag war jedoch an den Gegenstimmen der CDU-geführten Länder gescheitert.

Tarifeinigung für Angestellte gilt in NRW auch für Beamte

Der für 2011 und 2012 von den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelte Tarifvertrag sieht vor, dass die Angestellten des Öffentlichen Dienstes ab dem 1. April 2011eine Einmalzahlung von 360 Euro und 1,5 Prozent Lohnzuwachs erhalten. Dieser faire Kompromiss zwischen der angespannten Haushaltslage und einer Entlohnung, die den öffentlichen Dienst attraktiv hält, gilt auf Initiative der SPD-geführten Landesregierung auch für die Beamtinnen und Beamten. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung haben wir den Tarifabschluss für Angestellte eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Dazu gehört auch, dass ab dem 1. Januar 2012 analog zur Tarifeinigung ein Sockelbetrag von 17 Euro sowie eine Erhöhung um 1,9 Prozent für die Laufzeit von zwölf Monaten gezahlt werden.

Sozialdumping auf Flughäfen verhindern

Der Landtag hat den rot-grünen Antrag "Sozialdumping auf Flughäfen verhindern" beschlossen. Die Europäische Kommission will noch in 2011 im Rahmen eines 'Flughafenpakets' einen Vorschlag über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft vorlegen. Es ist zu befürchten, dass die angestrebten neuen EU-Regelungen die Tendenz zu Sozialdumping auf Flughäfen weiter verstärken werden.

Faire Löhne für Minijobs

Die NRW-Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden für 400-Euro-Jobber festlegt. Bei den Minijobs ist bislang nur die Lohnobergrenze festgelegt, nicht aber die Zeit, die dafür gearbeitet werden darf oder muss. Bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden und einem Monatsverdienst von 400 Euro müssen dann pro Stunde mindestens 8,30 Euro gezahlt werden. Wird die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten, muss den Plänen der rot-grünen Koalition zufolge der Arbeitgeber die vollen Sozialabgaben zahlen und auf die Steuervorteile verzichten. Von der Regelung würden mehr als sieben Millionen geringfügig Beschäftigte profitieren.

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