Beste Bildung für die Jüngsten
Der hohe Stellenwert frühkindlicher Bildung für die spätere Entwicklung der Menschen ist unbestritten. Das Angebot in der frühkindlichen Bildung muss sozial gerecht, bedarfsgerecht und qualitätsorientiert sein. Mit dem 2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) war ein Weg eingeschlagen worden, der diese Ziele nicht erreicht. Daher hat die rot-grüne Koalition im Dialog mit Eltern, Trägern, Kommunen und Beschäftigten sowie den entsprechenden Verbänden u. a. mehrere Regionalkonferenzen zur Evaluation des KiBiz durchgeführt und dabei die Betroffenen wieder zu echten Beteiligten gemacht. Die SPD Fraktion führte landesweit über 50 Veranstaltungen durch, an denen über 3.000 Interessierte teilnahmen.
- Gesetzentwurf (PDF) Beste Bildung für die Jüngsten
Mehr Geld für Familienzentren
Die Fördermittel für die bislang unterfinanzierten Familienzentren wurden in diesem Jahr erhöht, damit die rund 2.700 Familienzentren im Land ihren vielseitigen Aufgaben vernünftig nachgehen können. Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz, das am 1. August 2011 in Kraft trat, erhalten Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen zukünftig 14.000 Euro statt 12.000 Euro. Alle anderen Familienzentren werden dann mit 13.000 Euro statt bisher 12.000 Euro gefördert. Insgesamt wurden die Mittel für die Familienzentren um 3,8 Millionen Euro auf 26,8 Millionen Euro erhöht. Wir wollen vorhandene Zentren stärken, bevor neue eingerichtet werden. In der zweiten Stufe der KiBiz-Revision planen wir einen weiteren Ausbau der Familienzentren. Und zwar schwerpunktmäßig dort, wo wir die Eltern antreffen, die sonst nicht den Weg in eine Beratungs- oder Familienbildungsstätte finden: in sozial benachteiligten Stadtteilen.
Erste Stufe der KiBiz-Revision eingebracht
In der ersten Phase der notwendigen Generalrevision des KiBiz wurden nun zunächst die Korrekturen herbeigeführt, die bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 umgesetzt werden können und die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen dringend erforderlich sind. So wird seit dem 1. August 2011 zunächst das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Mit dem 1.000-Stellen-Programm für Berufspraktikant/innen sichern wir außerdem die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Mit großem Elan gehen wir nun die zweite Revisionsstufe an, die für das Kindergartenjahr 2012/2013 in Kraft treten soll.
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Gesetz (PDF)
- Beschlussempfehlung und Bericht (PDF) des Ausschusses - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz
- Erstes Gesetz zur Änderung (PDF) des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz
Mehr Tempo beim U3-Ausbau
Bis 2013 wird die rot-grüne Koalition rund 48.000 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen. Dafür stellt das Land 400 Millionen Euro bereit, weitere 80 Millionen Euro kommen aus Bundesmitteln. Damit wird Nordrhein-Westfalen die seit Jahren gehaltene Position als Schlusslicht im Ländervergleich verlassen. Die Zielmarke für Sommer 2013 sind 144.000 U3-Plätze. Auch bei den Genehmigungsverfahren erhöht das Land das Tempo. Die kommunalen Jugendämter erhalten umgehend rund 160 Millionen Euro. Sie sollen direkt über die Verwendung beim Ausbau der U3-Plätze vor Ort entscheiden
Verfrühte Einschulung gestoppt
Das Einschulungsalter wird in NRW nicht weiter vorverlegt. Das hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen. Nun werden die I-Dötzchen ab dem Schuljahr 2012/13 mit dem Stichtag 30. September schulpflichtig. Eine vorgezogene Einschulung ist aber weiterhin auf Antrag der Eltern möglich - ebenso wie eine Zurückstellung. Mit der Schulrechtsänderung wird eine Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung kassiert, die schon Fünfjährige auf die Schulbank schicken wollte. Jetzt steht nicht mehr nur das Alter, sondern vor allem die Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt.
Kurze Beine - kurze Wege
Zurückgehende Schülerzahlen gefährden zunehmend ein wohnortnahes Grundschulangebot, vor allem im ländlichen Raum. Daher hat das Parlament im Rahmen der Beschlüsse zum Schulkonsens auch klare Vorgaben für die Ausgestaltung und den Bestand der Grundschulen in den nordrhein-westfälischen Kommunen gemacht. Für eine selbstständige Grundschule sind zukünftig mindestens 92 Schülerinnen und Schüler notwendig. Das ist insbesondere für solche Kommunen, in denen die letzte Schule am Ort gefährdet ist, ein wichtiges Signal. Wenn eine Schule auf Dauer weniger Schülerinnen und Schüler aufweist, kann sie als Teilstandort einer größeren Schule weitergeführt werden. Für diese wichtigen und notwendigen Maßnahmen nehmen wir viel Geld in die Hand: Trotz sinkender Schülerzahlen belassen wir auf Dauer 1.700 Lehrerstellen im System - zum Wohle unserer Kleinsten.
Höhere Fördersätze bei der Offenen Ganztagsgrundschule
Erstmals seit Bestehen der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) wurden zum 1. Februar 2011 die Fördersätze erhöht. Die Erhöhung um 14 Prozent war dringend notwendig, denn die lange Wartezeit hat bei den Schulen und Trägern zu massiven Problemen geführt. Die Landesregierung hat den Fördersatz pro Kind und Schuljahr von 615 auf 700 Euro und bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 1.230 auf 1.400 Euro angehoben. Die Hälfte der für die OGS vom Land geförderten Lehrerstellen können für Fachkräfte aus Jugendhilfe, Kultur, Sport usw. genutzt werden. Damit erhalten Schulen und Träger deutlich größere Spielräume für die qualitative Ausgestaltung des Ganztags.
Schulpolitisches Sofortprogramm
Die SPD-Fraktion brachte gemeinsam mit den Grünen im Landtag ein schulrechtliches Sofortprogramm auf den Weg. Neben der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und der Kopfnoten forderten die Regierungsfraktionen die Wiedereinführung der Drittelparität in der Schulkonferenz. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Demokratie an den Schulen. Es geht darum, dass Schülerinnen und Schüler Demokratie nicht nur theoretisch erörtern, sondern konkret lernen und leben. Ein weiterer Punkt ist das Angebot des Landes an die Schulträger, bei Bedarf Schulbezirke für Grundschulen festzulegen. Die Kommunen können dieses wichtige Steuerungsinstrument für eine optimale Schulversorgung wieder nutzen. Die dafür notwendigen Änderungen im Schulgesetz wurden im Dezember 2010 beschlossen.
Mehr Entlastungsstunden für Grundschulleitungen
Seit Jahren ist bekannt, dass insbesondere in den kleinen Systemen der Grundschulen die Entlastungsstunden für die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht ausreichend sind. Mit der Verordnung zum §93 des Schulgesetzes hat die rot-grüne Landesregierung dafür gesorgt, dass die Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr drei Entlastungsstunden pro Woche mehr erhalten.
UN-Konvention für gemeinsamen Unterricht
Gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner, der CDU und der Fraktion "Die Linke" beschlossen die Sozialdemokraten die volle Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler, die sogenannte Inklusion, auch in der Schule. Anfang 2009 hatte Deutschland bereits die Konvention der Vereinten Nationen, wonach Menschen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, ratifiziert. Nachdem sich die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht auf ein Umsetzungskonzept für NRW einigen konnte, startete die rot-grüne Koalition einen neuen Anlauf. Schritt für Schritt soll jetzt die Reform umgesetzt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden. Bereits jetzt bemühen sich die Schulaufsichtsämter alle Kinder integrativ unterrichten zu lassen, deren Eltern dies wünschen. Mit einem Aktionsplan will Rot-Grün das Recht auf einen Inklusionsplatz für alle Kinder schrittweise ermöglichen.
Anmeldeverfahren für die Sek. I geändert
Die Städte und Gemeinden in NRW haben wieder die Möglichkeit, für einzelne Schulformen der Sekundarstufe I vorgezogene Anmeldeverfahren durchzuführen. Solange insbesondere die Anmeldezahlen an den Gesamtschulen weit höher sind als ihre Kapazitäten, brauchen die Eltern ausreichend Zeit, um bei einer Absage mit Sorgfalt eine andere weiterführende Schule für ihr Kind zu suchen. Diese Chance haben die Eltern jetzt wieder.
Ausbildungslücke in der Lehrerausbildung
Das Kabinett beschloss, allen Referendarinnen und Referendaren zum Februar 2011 einen Ausbildungsplatz anzubieten. Das gilt vor allem auch für die im Sommer 2010 abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund des Zulassungsverfahrens kamen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht zum Zuge. Wir sind aber auf junge und gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen angewiesen. Leider hat es die schwarz-gelbe Vorgängerregierung unterlassen, genügend Ausbildungsplätze zu schaffen. Aktuell befinden sich noch knapp 400 Bewerber auf der Nachrückliste.
Zwölf Gemeinschaftsschulen gehen an den Start
Das Modellvorhaben 'Gemeinschaftsschule' der neuen Landesregierung wurde viel beachtet: Über 80NRW-Kommunen hatten um Beratung für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule nachgesucht. Auch das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte einstimmig eine positive Stellungnahme zum Modellvorhaben abgegeben: Sie sichert ein attraktives und wohnortnahes Schulangebot und hält möglichst lange alle Bildungsabschlüsse offen. Zwölf Gemeinschaftsschulen gehen zum Schuljahr 2011/2012 an den Start
Bildungskonferenz erfolgreich abgeschlossen
Am 20. Mai 2011 hat die Bildungskonferenz, die unter Beteiligung von mehr als 50 Verbänden, Parteien und Interessensvertreter aus dem Bildungsbereich auf Einladung des Landes im September 2010 ihre Beratungen aufgenommen hatte, ihren Abschlussbericht vorgelegt. Damit ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Schulsystem in NRW erreicht. Nun beginnen die Arbeiten an der großen Schulrechtsnovelle, die den Kommunen mehr Möglichkeiten geben wird auf den demografischen Wandel und auf die Bildungserwartungen der Menschen zu reagieren. Wir verfolgen unsere Ziele: weiterer Ausbau des Ganztags, langer gemeinsames Lernen, individuelle Förderung, um in einem durchlässigen und flexiblen Schulsystem kein Kind zurückzulassen und jedem Kind einen Abschluss zu ermöglichen. Die Bildungskonferenz hat zu Recht formuliert: Bildungsinvestitionen sind soziale und präventive Maßnahmen.
Schulkonsens in NRW
Im Juli 2011 haben die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit der CDU einen Schulkonsens in NRW bis zum Jahr 2023 vereinbart. Wesentliche Elemente dieses Übereinkommens sind die Streichung der Hauptschule aus der Verfassung und die Möglichkeit der Errichtung der sogenannten "Sekundarschulen" in den Kommunen. Diese neue Schulform zeichnet sich durch länger gemeinsames Lernen möglichst bis zur Klasse 10, dem Ganztag und dem Erreichen aller Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I aus. Die Sekundarschule beinhaltet die Lehrpläne der Gesamtschule und der Realschule. Durch verbindliche Kooperation mit einer Oberstufe ist die Anschlussmöglichkeit bis zum Abitur gewährleistet. Die zwölf Gemeinschaftsschulen des Modellversuchs sind rechtlich abgesichert und werden nach Ablauf zu Sekundarschulen.
- Informationen zur Sekundarschule auf den Seiten des Schulministeriums
- Leitfaden (PDF) zur Sekundarschule
- FAQ-Liste (PDF) Schulkonsens in NRW
Sekundarschule als neue Schulform
Diese neue Schulform zeichnet sich durch längeres gemeinsames Lernen möglichst bis zur Klasse 10, dem Ganztag und dem Erreichen aller Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I aus. Die Sekundarschule beinhaltet die Lehrpläne der Gesamtschule und der Realschule. Durch eine verbindliche Kooperation mit einer Oberstufe ist die Anschlussmöglichkeit bis zum Abitur gewährleistet. Die zwölf Gemeinschaftsschulen sind rechtlich abgesichert und werden nach Ablauf des Modellversuchs zu Sekundarschulen. Sekundarschulen benötigen nur 75 Schülerinnen und Schüler, im Teilstandort sogar nur 2 x 25 Schülerinnen und Schüler. damit hat NRW ein zukunftsfestes Angebot, um die letzte Schule vor Ort zu gewährleisten. Für Sekundarschulen, die eine eigene Oberstufe wollen, sind Gesamtschulen zu gründen. Dafür werden demnächst nur 4 x 25 Schülerinnen und Schüler benötigt.
Verbesserter Übergang Schule - Beruf
Ausbildungsreifen Jugendlichen muss möglichst rasch nach der Schule der Einstieg in eine Berufsausbildung ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen wird daher als erstes Flächenland ab dem Schuljahr 2012/13 einen landesweiten und systematischen Übergang von der Schule in die Ausbildung einführen. Die praktische Umsetzung soll in sieben Referenzkommunen begonnen und wissenschaftlich begleitet werden. Ziel ist es, den Gesamtprozess effizienter zu gestalten und eine deutliche qualitative Verbesserung des Übergangssystems zu erreichen. Gemeinsam mit den Partnern im Ausbildungskonsens NRW wird das Land ein bundesweit einzigartiges Übergangssystem aufbauen, in dem individuelle Potentialanalyse und Förderung jedes einzelnen Jugendlichen im Vordergrund stehen.
Studiengebühren abgeschafft
Die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen sind zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft. Damit setzt die SPD im Düsseldorfer Landtag ihren bildungspolitischen Weg konsequent fort: Wir bauen die Bildungshürden in unserem Land ab und schaffen soziale Gerechtigkeit. Dieser wichtige Schritt hin zu mehr Chancengleichheit ist auch ein Paradigmenwechsel: Weg von der Privat-vor-Staat-Politik der alten Landesregierung - hin zu wieder mehr landespolitischer Verantwortung für die Hochschullandschaft in NRW. Die Hochschulen werden eine Kompensation von zunächst mindestens 249 Millionen Euro jährlich erhalten.
Hochschulvereinbarung NRW 2015
Die rot-grüne Landesregierung hat mit den 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eine "Hochschulvereinbarung NRW 2015" abgeschlossen, die den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2015 garantiert. Damit setzt die Landesregierung den Beschluss des Landtags vom 24. Februar 2011 um. Die "Hochschulvereinbarung NRW 2015" sichert den Hochschulen eine verlässliche Finanzierung zu, schließt kompensatorische Kürzungen im Haushalt aus und verbindet diese Zusagen mit der Verpflichtung zur Verbesserungen der Lehr- und Studienqualität, einer verstärkten Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte und einer Ausweitung der Weiterbildungsangebote.
Weiterbildung und politische Bildung gestärkt
Mit dem Haushalt 2011 sind sowohl die Weiterbildung als auch die politische Bildung in NRW gestärkt worden. Wir haben die Mittelkürzungen der Vorgängerregierung in diesem Bereich im Umfang von zwölf Millionen Euro zurückgenommen. Damit sind wichtige Rahmenbedingungen erfüllt, wie auch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung bilanziert.




