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Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

HAUK MEDIEN ARCHIV / www.bayern-nachrichten.deDer Gesetzentwurf zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie bzw. die Änderung, betrifft Menschen, die nicht freiwillig - also gegen ihren Willen - stationär in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus behandelt werden. Dieses setzt eine konkrete manifeste Erkrankung sowie eine richterliche Anordnung voraus.

Wenn diese Patientinnen oder Patienten sich selbst oder andere massiv gefährden, ist eine Fixierung manchmal die letzte Möglichkeit, diese Patienten zu schützen.
Es handelt sich also um schwer erkrankte Menschen in einer absoluten Krisensituation!
Einige Kliniken lassen diese fixierten Patienten per Video-Kamera überwachen.
Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP sind einvernehmlich der Auffassung, dass diese Patientinnen und Patienten betreut und nicht nur überwacht werden müssen!
Eine Fixierung ist kein therapeutisches Mittel  -  sondern eine temporäre Ausnahmesituation! Und zwar für alle Beteiligten; manchmal aber auch eine Kapitulation des behandelnden Personals.

Für jeden ist gut nachvollziehbar, dass eine derartige Maßnahme von den betroffenen Patientinnen und Patienten subjektiv als traumatisches Erlebnis erfahren wird.
Den Pflegekräften muss man Respekt und Anerkennung für die Bewältigung ihres schwierigen Berufsalltages aussprechen. Auch für sie ist es sehr belastend, in einer derartigen Grenzsituation den erkrankten Menschen gegen seinen Willen und gegen seine heftige körperliche Gegenwehr fixieren zu müssen.
Wir fordern, dass die Behandelnden, das sind die Ärzte, die im Krisenfall die Fixierung anordnen und das Pflegepersonal nach Abklingen der akuten Krankheitsphase mit dem Patienten die Notwendigkeit, die Situation und sein persönliches Erleben dieser Grenzsituation  gemeinsam besprechen und kritisch reflektieren.
Heute muss dies Standard in einem psychiatrischen Krankenhaus sein. Denn so dokumentiert die Klinik, dass sie Patientinnen und Patienten ernst nimmt!
Viele Kliniken praktizieren dieses bereits.
Eine gute Lösung sind auch Behandlungsvereinbarungen.
Chronisch kranke Menschen, die evtl. wiederholt zu einer stationären Behandlung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus müssen, vereinbaren mit dem behandelnden Personal bestimmte Rahmenbedingungen. Das nimmt Ängste und schafft Vertrauen!

Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir unseren Beitrag dazu leisten.

  • Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten in einer Ausnahmesituation Unterstützung und Zuwendung durch Personal und nicht durch technische Überwachung erhalten.
  • Wir wollen hohe Hürden festlegen und so u.a. mithelfen, dass derartige Zwangsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden!

Dass dieses keine Utopie ist, zeigen die Erfahrungen vieler Kliniken.
Folgende weitere Aspekte können außerdem angeführt werden:
Für die psychiatrische Krankenhaus-Behandlung muss für die Zukunft eine neue Entgeltregelung erarbeitet werden.
Daher ist es für uns wichtig, den Faktor Mensch - also Personal  - zwingend festzuschreiben und hier nicht den Einsatz von Kameras oder technischer Überwachung Einzug halten zu lassen, die den Menschen in dieser Ausnahmesituation überhaupt nicht gerecht werden.
Nun zur Frage: "Brauchen wir eine gesetzliche Regelung?"
Die aktuelle Vorgabe im § 20 des PschKG  - ist  sehr schwammig - und führt aus, dass bei Fixierungen eine ständige Beobachtung sicherzustellen ist.
"Ständige Beobachtung" läßt viel zu; Kamera oder eine Sitzwache ohne entsprechende Qualifikation. Ebenso ist ein Erlass jederzeit zu ändern.
Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sicherstellen, dass

  1. Keine technische Überwachung eingesetzt wird ( ein psychisch erkrankter Mensch benötigt keine Apparate-Medizin) und
  2. dass durch die angeordnete Sitzwache der Zustand des Erkrankten, seine somatische und seine psychische Befindlichkeit überwacht wird,
    und
  3. somit wollen wir auch erreichen, dass die Zwangsmaßnahme zeitlich auf das erforderliche Minimum beschränkt wird.

Dieses äußerst sensible Thema eignet sich nicht für politische Auseinandersetzungen!
Es ist gut, dass das Thema genauso sensibel im Fachausschuss behandelt wurde.
Die Zustimmung zum Antrag hat sich an den Inhalten orientiert und nicht nur an der Frage, ob ein Erlaß oder eine gesetzliche Regelung zielführend ist.

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