Haushaltsplanberatung für den Bereich des Justizministeriums im Rechtsausschuss
In der Sitzung des Rechtsausschusses am 08.02.2012 lobte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf (MdL), die sparsame Haushaltsfüh-rung im Bereich des Justizministeriums im vergangenen Jahr und begrüßte den von der Landesregierung vorgelegten Hausentwurf 2012.
"Es wird Sie nicht verwundern, dass die SPD-Fraktion den vorgelegten Haushalts-entwurf und die Ausführungen des Justizministers begrüßt. Wir sehen hierin eine grundsätzliche Fortschreibung der klaren Handschrift des rot-grünen Koalitionsver-trages auch im Justizbereich. Die Sichtworte hatte ich in der letztjährigen Debatte bereits benannt: Leistungsstarke und moderne Justiz, ein sicherer und humaner Strafvollzug und besser früher helfen als später strafen.
Auch die Rahmenbedingungen des Justizhaushalts sind nahezu unverändert: ein Vielzahl der Beschäftigten des Landes finden wir hier wieder. In der Justiz arbeiten fast 35.000 Beschäftigte des Landes, so dass auch die feste Position der Personal-ausgaben mit 60 % des Großteil der Ausgaben ausmachen. Dazu kommen die Sachkosten für die Mieten und gesetzlich verpflichtende Auslagen.
Schwerpunkte im Haushalt 2012
Ende Januar gab es zahlreiche große Medienberichte über ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH bekräftigte nochmals, dass ein ständige be-fristete Verlängerung von Arbeitsverträgen nur aus sachlichen Gründen erfolgen darf und andernfalls gegen europäisches Recht verstößt. In dem vorgelegten Fall legte der Arbeitgeber 13-mal hintereinander befristete Jahresverträge vor, bis er dann schließlich keinen Anschlussvertrag mehr gab.
Diese Entscheidung zur Zurückverweisung an das Bundesarbeitsgericht hat in der Öffentlichkeit für viel Unverständnis und "Kopfschütteln" gesorgt. Ich erinnere nur etwa an den mehr satirischen Beitrag im Radiosender EINSLIVE, bei dem in der Fol-ge eine Mitarbeiterin jeweils halbstündige Arbeitsverträge bekam.
Ich glaube auch hier sind wir uns beinahe einig, dass dies kein Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Umso mehr war ich erschüttert, dass der Arbeitgeber in diesem Fall das Land Nordrhein-Westfalen und besonders der Justizbereich war.
Die richtige Antwort hierauf ist, das endlich zu beenden. Das findet sich nun im Ent-wurf wieder. Die Aufgabe, solche Kettenverträge auszuschließen, liegt nun zum Greifen nah. Mit Beschluss über den Haushalt 2012, könnten auch die letzten seit 2002 befristeten Verträge in den zahlreichen Geschäftsstellen der Gerichte in unbefristete Beschäftigungen umgewandelt werden. Damit kann eine wesentliche Zusage zu Beginn der Wahlperiode bereits in diesem Jahr eingelöst werden. Eine Zusage, die zu mehr Motivation und zu mehr Zusammengehörigkeit in den Gerichten beitragen wird.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte beklagten sich zuletzt immer deutlicher über die gestiegenen Belastungen, die zum Teil mehr als ¼ über den Belastungen anderer Dienstbereiche lagen. Im Haushalt 2011 sind wir dieser Sorge mit den ersten Stellen für neue Anwärterinnen und Anwärtern begegnet. Das soll mit der Ermächtigung 30 zusätzlichen Ausbildungen in diesem Bereich anzubieten, fortgesetzt werden. Das ist ein wichtige Signal an die Staatsanwaltschaften im Land.
Ein wichtiges Signal sind auch die Stellenumsetzungen an den Sozialgerichten, deren Arbeitsbelastung mussten wir immer wieder zur Kenntnis nehmen.
Die ständig steigende Zahl an Auslagen - etwa für Prozesskosten- und Beratungshilfe - sieht die SPD-Faktion ebenfalls mit großer Sorge. Denn hier steht die Justiz vor einem großen Spagat: missbräuchliche Inanspruchnahme zu verhindern, aber dennoch den Zugang zum Recht auch mittelosen Parteien ermöglichen. Hier möchte für die SPD-Fraktion anregen, einmal mehr den Blick auf die gute Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen in unserem Land zu richten.
Die steigenden Auslagen bei Insolvenzverfahren lassen vielleicht auf das Inkrafttre-ten der Änderungen im Insolvenzrecht (sog. ESUG) zum 01.03.2012 hoffen. Dabei will ich aber nicht verschweigen, dass ich gerade in diesem Bereich die Skepsis des DAV und meiner Bundestagsfraktion teile. Wir werden sehen, ob die Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter, die bisher ein hohes Gut war, sich nicht doch bewährt hat und ob die Bestellung durch einen vorläufigen Gläubigerausschuss tatsächlich zu höheren Quoten und besseren Sanierungen führt.
In einem dritten Bereich der Justiz sind auch im vergangen Jahr die Ausgaben mas-siv gestiegen, so dass die Haushaltsstellen ausgeweitet werden müssen: bei der Aufwandsentschädigung und Vergütung von Vormündern, Pflegern und Betreuern. Dennoch erreicht uns immer wieder die Klage der Berufsbetreuer, dass eine auskömmliche Vergütung nur bei einer sehr hohen Anzahl von Fällen möglich ist. Beides sind Bereiche, auf die wir als Landesgesetzgebe keinen Einfluss haben. Die Antwort des Ministers gut und richtig: selbst vorsorgen und diese Thema öffentlich machen. Geeignet sind Vorsorgevollmachten und ehrenamtliche Betreuungen. Ich erinnere nur an den Tag der Betreuung, der öffentlich an vielen Gerichten im letzten Jahr durchgeführt wurde.
Aufhorchen lassen mich allerdings Berichte von Problemfällen, in denen solche Betreuungsvollmachten nicht akzeptiert wurden und dennoch teure Betreuungsverfahren eingeleitet werden müssen. Hierzu wird die SPD-Fraktion in einer der nächsten Sitzungen des Rechtausschusses die Landesregierung um einen ausführlichen Bericht bitten.
Nun zum Vollzug: die neuen Herausforderungen an die Sicherungsunterbringung, die das Bundesverfassungsgericht uns allen aufgeben hat, lassen sich im vorliegen Entwurf wiederfinden: 88 zusätzliche Stellen, die bereits während der Haftstrafen und noch vor der Sicherungsunterbringung die Arbeit mit den Insassen verbessern soll. Wir begrüßen ausdrücklich die zusätzlichen Stellen im Bereich der Psychologen, des allgemeine Vollzugs- und Werkdienstes sowie die zusätzlichen Stellen für Sozialarbeiter. Das Betreuungs- und Abstandsgebot des Verfassungsgerichts wird uns ja auch bei weiteren Baumaßnahmen noch intensiv beschäftigten.
Einen besonderen Schwerpunkt im Vollzug möchte ich nicht unerwähnt lassen: Die zusätzlichen Sachmittel für die Bildung von Gefangenen und - mit ausdrücklichem Lob meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss - die zusätzlichen fast € 440.000 für Sucht- und Drogentherapien von Strafgefangenen."




