Für faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen - gegen Lohndumping
Landtag verabschiedet neues Tariftreue- und Vergabegesetz
Am 21. Dezember hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. Damit ist ein weiteres Kernstück des rot-grünen Koalitionsvertrages umgesetzt.
Für die Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jetzt Mindeststandards vorgegeben, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie öffentliche Aufträge bekommen wollen.
In Branchen mit allgemein verbindlichen Tarifverträgen und im Öffentlichen Personenverkehr wird die Entlohnung nach Tarifverträgen zukünftig verbindlich gemacht. In allen Fällen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 20.000 Euro werden Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens aber einen Lohn von 8,62 Euro pro Stunde bei öffentlichen Aufträge zu zahlen haben. Leiharbeitnehmer sind regulär Beschäftigten gleich zu stellen, für Nachunternehmen gelten die gleichen Bedingungen wie für den Hauptauftragnehmer.
Tarifgebundene mittelständische Unternehmen werden vom Tariftreue- und Vergabegesetz profitieren, weil konkurrierende Unternehmen sich künftig keine Wettbewerbsvorteile mehr dadurch verschaffen können, dass sie ihre Beschäftigten untertariflich oder nach 'Billig-Tarifen' entlohnen.
Insgesamt regelt das Gesetz ein System von Zielen, Kontrollvorgaben und Sanktionsmöglichkeiten, die eine sozial verantwortliche und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen. Dazu gehören auch Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, der ILO-Kernarbeitsnormen und Maßnahmen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 15/2379
)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Drucksache 15/3546)
Rede (PDF) von Rainer Schmeltzer vom 21.12.2011




