Neues Abfallgesetz kommt Bürger und Kommunen teuer zu stehen

EG-Abfallrahmenrichtlinie verlangt neues deutsches Abfallrecht
Die EG-Abfallrahmenrichtlinie trat 2008 in Kraft und soll nun durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die EU-Richtlinie setzt den Schwerpunkt auf Abfallvermeidung und Verwertung von Abfällen, indem Getrennthaltungspflichten und Recyclingquoten für die unterschiedlichen Abfälle eingeführt werden. Angesichts knapper werdender Rohstoffe soll als Umsetzungsmaßnahme u.a. der Weg frei gemacht werden für die flächendeckende Einführung einer sogenannten Wertstofftonne
Norbert Röttgen setzt beim Abfall auf Privat vor Staat
Die Bundesregierung stellt mit der vorgelegten Novelle des Kreislaufwirtschafts-gesetzes ordnungspolitische Weichen zu Gunsten der privaten Entsorgungswirtschaft. Den Kommunen werden Entsorgungszuständigkeiten weggenommen. Dies macht sich vor allem an der neuen Wertstofftonne bemerkbar. Bislang ist der Großteil der Abfälle aus privaten Haushalten - bis auf Verpackungen - überlassungspflichtig. Das heißt, dass die Kommunen bestimmen, ob sie die Abfälle selbst einsammeln oder die Aufträge an private Unternehmer vergeben. Dieses Recht wird nun von Umweltminister Röttgen massiv zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft ausgehöhlt. Private Entsorger können nun im Rahmen der sogenannten Gewerblichen Sammlung jederzeit vor Ort Wertstoffe (Glas, Papier, Metallen oder Kunststoffen aus privaten Haushalten) sammeln, ohne dass sie von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern beauftragt werden müssen.
Kommunale Entsorgungsunternehmen und Bürger zahlen Rosinenpickerei
Dort, wo die Wertstoffsammlung Profite verspricht, werden die privaten Entsorger ihre Tonnen nach dem Prinzip der "Rosinenpickerei" aufstellen. Dort, wo geringe Renditen zu erwarten sind, müssen die Kommunen sammeln und entsorgen. Sie müssen ein System vorhalten, für den Fall, dass der gewerbliche Sammler seine Tätigkeit - etwa wegen Insolvenz - einstellt. Dies würde die Finanzen der Kommunen massiv gefährden, da Gewinne privatisiert würden, aber die nicht rentablen Felder der Abfallwirtschaft weiterhin von der Kommune übernommen und vom Bürger durch Abfallgebühren finanziert werden müssten.
Die geplante Wertstofftonne muss deshalb in die Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise übergehen. Nur auf dieser Grundlage können bei absehbar sinkenden Verwertungserlösen dauerhafte und gebührenstabile Verwertungswege beschritten werden.
Anarchie bei der Müllsammlung verhindern
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, entwickeln sich zwangsläufig Parallelstrukturen in der Abfallsammlung. Dies kann bedeuten, dass es nicht mehr zu einer regelmäßigen überschaubaren Abfuhr des Mülls kommt, sondern eine Vielzahl von Müllfahrzeugen unterschiedlicher Entsorgungsunternehmen den Müll abfahren. Dadurch werden unübersichtliche Strukturen geschaffen, die die bisherige Qualität der Entsorgung gefährden.
Vorwand Europa zieht nicht
Die Bundesregierung behauptet, das Europarecht zwinge zu einer Liberalisierung der Abfallentsorgung. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in einem Beschluss vom 4. Juli 2011 erneut betont, dass die derzeit geltenden Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung europarechtskonform seien. Damit hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht sein Grundsatzurteil zur gewerblichen Altpapiersammlung aus dem Jahr 2009 bestätigt und der Bundesregierung deutlich widersprochen.
Das Europarecht räumt den Mitgliedstaaten ausdrücklich eigene Spielräume für die regionale und lokale Selbstverwaltung ein. Die Bundesregierung schiebt europarechtliche Bedenken vor, um ihr politisches Vorhaben, die Liberalisierung der Abfallwirtschaft, zu rechtfertigen.
Keine wirksamen Nachhaltigkeitskriterien zu finden
Die von der EU vorgeschriebene fünfstufige Abfallhierarchie bleibt in der jetzigen Novelle völlig ambitionslos. Angesichts drängender Probleme wie Ressourcenknappheit, Klimaveränderungen und Schadstoffemissionen müssten insbesondere die Aspekte der Vermeidung, der Wiederverwendung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings von (Abfall-)Produkten stärkere Betonung und Anleitung finden. Denn in der EU-Abfallrahmen-RL ist die energetische Nutzung des Abfalls die letzte Stufe der Verwertung.
Fehlanzeige Bioabfall-Strategie
Die Behandlung von Bioabfällen und Grünabfällen böte noch große Chancen, den CO2- Ausstoß zu verringern. Vor allem aus der getrennten Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ergeben sich weitere Einsparmöglichkeiten. Um den CO2-Ausstoß weiter zu senken, sollten mehr Bioabfälle in Vergärungsanlagen verwertet werden. Auch die Kompostverwertung vermindert den Treibhausgasausstoß, da Kohlenstoff als Humus gebunden wird. Die Eigenkompostierung ist zudem ein wichtiger Baustein der flächendeckenden Bioabfallentsorgung. Komposte aus Bioabfall und Grünabfall dienen zum Beispiel als Torfersatz und schonen so direkt die Ressourcen.
Um den von der EU angemahnten Prozess der Nachhaltigkeit umzusetzen ist es nötig, die landesweite Erfassung von Bioabfällen zu befördern. Dies muss ebenfalls in kommunaler Verantwortung geschehen.
Gesamtkonzeption für Klima- und Ressourcenschutz durch "Vermeidung" fehlt
Zur Abfallbehandlung wäre insgesamt eine restriktive Bedarfsprüfung vorzuschreiben, die Aspekte wie Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen, Behandlungskapazitäten und -preise sowie den demographischen Wandel mit einbezieht. Darüber hinaus wären bei den Vergabekriterien umweltbezogene Faktoren wie die Grundsätze der Autarkie und der Nähe zu berücksichtigen, da insbesondere die Transportentfernung in die Bilanz zum Klima- und Ressourcenschutz miteinfließt.
Aktuelle Pressemitteilung zum Thema vom 13.10.2011 <Link>




