Für uns gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Auch in der Leiharbeitsbranche müssen Mindestlöhne gelten; Lohndumping ist mit uns nicht zu machen. Wir fordern einen wirksamen, arbeitsrechtlichen Schutz, klare Fristen und Regelungen für die rund 150.000 Leih- und Zeitarbeiter in NRW. Sie dürfen keine Beschäftigten 2. Klasse sein.

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